ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GATSBY LIVING GmbH

A/ Anwendungs-, Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen der GATSBY LIVING GmbH (in der Folge „Makler“) und dem jeweiligen Geschäftspartner (in der Folge „Kunde“).

2. Die Vertragsbeziehung unterliegt diesen AGB und erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Maklergesetz (MaklerG) in der geltenden Fassung sowie der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (Immobilienmaklerverordnung) in der geltenden Fassung.

3. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt nur, sofern der Kunde auch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

4. Die AGB gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor, soweit es sich nicht um zwingende gesetzlichen Bestimmungen handelt.

5. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, außer es handelt sich um gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgegebene Erklärungen und Zusicherungen.

6. Sollte einem Kunden ein Objekt, das ihm vom Makler angeboten wird, bereits zuvor direkt vom Verkäufer oder einem anderen Dritten zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten worden sein, so hat der Kunde den Makler hierüber unverzüglich, längstens jedoch binnen 48 Stunden ab Erhalt des Angebotes des Maklers nachweislich und schriftlich hierüber zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet im Falle des Zustandekommens eines gültigen Vertrages über das angebotene Objekt einen Provisionsanspruch des Maklers.

B/Provisionsanspruch

1. Die Vermittlungstätigkeit erfolgt entgeltlich, wobei dem Makler ein Vermittlungshonorar im Sinne der §§ 6 und 7 Maklergesetz in Verbindung mit der Immobilienmaklerver-ordnung bei Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäftes zusteht. Die jeweils in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze gelten als vereinbart und werden diese weiters ausdrücklich in den Nebenkostenübersichten, welche einen integrierenden Bestandteil der AGB bilden, genannt. Demzufolge entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers insbesondere dann, wenn das im Vermittlungsauftrag bezeichnete oder sonst zugrunde gelegte Rechtsgeschäft oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Rechtsgeschäft durch die Tätigkeit des Maklers zwischen dem Kunden als Abgeber oder dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten rechtswirksam zustande kommt.

2. Darüber hinaus gilt gemäß § 15 Abs. 1 Maklergesetz eine Entschädigung bzw. ein Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung des Maklers in Höhe der sonst zustehenden Provision oder sonstigen Vergütung auf Basis des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes auch ohne einen der Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg als vereinbart, wenn

  • das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Kunde entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;
  • mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;
  • das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Kunden, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Kunde dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder
  • das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
  • das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.

Eine solche Leistung gilt bei einem erteilten Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart, dass

  • der Alleinvermittlungsauftrag vom Kunden vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
  • das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Kunden beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder
  • das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Kunden beauftragten Maklers zustande gekommen ist.

In den vorstehend genannten Fällen ist der Berechnung der Entschädigung entweder der im Vermittlungsauftrag festgelegte Preis oder der tatsächlich vereinbarte höhere Kaufpreis (oder Wert) zu Grunde zu legen.

3. Grundlage der Berechnung der Provisionsansprüche bildet bei Kaufverträgen der vereinbarte Kaufpreis für das zu vermittelnde Objekt und jener Betrag der den übernommenen Verpflichtungen, Hypotheken oder sonstigen geldwerten Gegenleistungen oder Lasten entspricht; bei Miet- und Pachtverträgen das Miet- bzw. Pachtentgelt einschließlich Betriebskosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Bei Tauschgeschäften gilt als Wert des zu vermittelnden Objektes der Verkehrswert einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie der sonst mit übertragenen Vermögenswerten. Bei Objekten mit unterschiedlichem Verkehrswert gilt der höhere Verkehrswert.

5. Sämtliche Provisionsbeträge, Entgelte und Entschädigungsansprüche sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Mehrere Kunden oder am Rechtsgeschäft auf einer Seite beteiligten Vertragspartner haften jeweils zur ungeteilten Hand.

C/ Sonstige Rechte und Pflichten

Der Kunde ist verpflichtet,

  • den Makler über sämtliche das zu vermittelnde Objekt bzw. zu vermittelnde Rechtsgeschäft betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren und auch über nachträglich eintretende Änderungen informiert zu halten;
  • über die Gelegenheit zum Abschluss eines vom Makler zu vermittelnden Rechtsgeschäftes vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
  • sämtliche für die Gültigkeit des vom Makler zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren Auskunft zu erteilen.

D/ Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und im Angebot bekannt gegebenen Preisen.

2. Alle vom Kunden vertraglich zu erbringenden Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer und allfällige zusätzliche Gebühren und Abgaben werden getrennt ausgewiesen.

4. Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden selbst ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden (sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.

5. Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Konto des Maklers eingelangt sind. Das Risiko fehlerhafter oder verzögerter Überweisungen trägt der Kunde.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt sind oder vom Makler nicht anerkannt wurden, ist unzulässig. Dieses Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.

7. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Makler berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, die tatsächlich angefallenen notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassoaufwendungen, wobei sich der Makler auch Dritter bedienen kann, sowie die angefallenen zweckdienlichen Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in der gültigen Fassung zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Makler ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Makler berechtigt ist, die Verfolgung seiner Forderung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

E/Haftung und Gewährleistung

1. Es wird vereinbart, dass die Haftung des Maklers sowie sämtlicher für ihn Tätigen im Ramen der beruflichen Tätigkeit für den konkreten Schadensfall auf den Betrag von € 250.000 beschränkt ist, soweit keine höhere Haftpflichtversicherung besteht. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt diese Haftungsbeschränkung nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung, ausgenommen bei Personenschäden.

3. Die Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten Objektes wird ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um eine ausdrücklich dem Kunden gegenüber zugesagte Eigenschaft des Objektes handelt.

4. Der Makler übernimmt keine Haftung für die rechtliche Gestaltung und den Inhalt des über das Objekt abgeschlossenen Vertrages. Anfallende Rechtsberatungskosten sind vom Kunden zu bezahlen.

5. Der Makler haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen ihm und dem Makler abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden.

6. Der Makler haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet der Makler in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter (bei Verbraucherverträgen gilt dies nicht für Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB), höherer Gewalt, Handlungen des Kunden oder durch sonstige, außerhalb der Sphäre des Maklers gelegene Ursachen hervorgerufen wurden.

F/ Konsumentenschutz

Bei Geschäften mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG hingewiesen, insbesondere das in den §§ 3 und 30a geregelte Rücktrittsrecht, sowie auf die Rücktrittsrechte nach dem Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG; BGBl. I Nr. 33/2014 in der jeweils geltenden Fassung).

In diesem Zusammenhang wird auf die Nebenkostenübersicht „Kauf“ samt Widerrufsformular sowie die Nebenkostenübersicht „Miete“ samt Widerrufsformular verwiesen. 

Sofern das KSchG in seiner geltenden Fassung zwingende Bestimmungen vorsieht, die diesen AGB widersprechen sollten, gehen die entsprechenden Bestimmungen des KSchG jenen dieser AGB vor.

G/Datenschutz

1. Der Makler speichert und verarbeitet die übermittelten bzw. bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur soweit es mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag) im Zusammenhang steht. Eine Weitergabe erfolgt nur im minimal erforderlichen Umfang und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter (Dritter) besteht. Mögliche Empfänger können sein:

  • an der Geschäftsabwicklung beteiligte Dritte (an der Geschäftsabwicklung notwendigerweise teilnehmende Personen und potentielle Vertragspartner, weitere Makler, Vermittlungsplattformen, Hausverwaltungen, Finanzierungs-unternehmen, private und öffentliche Stellen, die Informationen zu Objekten bekannt geben können oder benötigen, Versicherungen)
  • Dienstleister des Verantwortlichen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, sonstige Behörden), Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren) oder Unternehmen, die im Rahmen der Betreuung der IT-Infrastruktur (Software, Hardware) als Auftragnehmer tätig sind.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch unter Anlegung von Verbindungsdaten, vom Makler gespeichert werden. Verbindungsdaten werden umgehend gelöscht, wenn der zur Speicherung erforderliche Zweck wegfällt.

H/ Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den Verträgen zwischen Makler und Kunde Salzburg vereinbart.

2. Für alle aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und dem Makler resultierenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Salzburg vereinbart; dies soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

3. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes.

Beilagen:

  • Nebenkostenübersicht Kauf/Verkauf einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag
  • Nebenkostenübersicht Miete/Pacht einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag